Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
beim Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein
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Zank und Streit
ums Kind
Grenzen überwinden
Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
Jedes Jahr streitet in Deutschland, aber auch weltweit, eine Vielzahl von Eltern darum, wie das Sorge- und wie das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder ausgestaltet sein soll. Oft als Folge ungelöster Konflikte werden zudem jährlich mehrere hundert Kinder aus und nach Deutschland entführt. Entführer/in ist in der Regel ein Elternteil.
Eltern berichten, dass sie sich häufig alleine gelassen, in ihrem Anliegen teilweise nicht verstanden und nicht immer ausreichend beraten fühlen. Je langwieriger und aussichtsloser ein Verfahren erscheint, um so mehr Stellen schalten Eltern in ihrer Verzweiflung und in dem Glauben ein, von einer anderen Stelle schneller oder besser Hilfe zu erhalten: Polizei, Jugendämter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Beratungsstellen, die Zentrale Behöِrde, Ministerien, Politikerinnen und Politiker und nicht zuletzt die Presse werden mobilisiert. In ihrem unbedingten Wunsch ihr Ziel zu erreichen und ihr Recht durchzusetzen, kann es geschehen, dass Eltern andere, naheliegende Dinge, wie einen geregelten Kontakt mit ihren Kindern, aus dem Auge verlieren.
Auch für Fachleute bedeuten Fälle mit Auslandsbezug zusätzliche Herausforderungen. Sprachliche Probleme, andere, kulturell bedingte Wertvorstellungen und Konfliktlösungsmechanismen, die Geltung internationalen oder ausländischen Rechts, große Entfernungen, die bis dahin gängige Lösungsmodelle unmöglich machen – all dies sind Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt.
Im Jahr 2009 nahm sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages dieses Themas an und erhob die Forderung nach der Errichtung einer Zentralen Anlaufstelle mit Lotsenfunktion, die Eltern in Kindesentführungsfällen beraten und ihnen unterstützend zur Verfügung stehen sollte.
Etwa zeitgleich erarbeitete die „Arbeitsgruppe Mediation im Zusammenhang mit dem Malta-Prozess“ Kriterien für die Errichtung „Zentraler Anlaufstellen für Mediation“ und formuliert Anforderungen an Mediatoren, die in internationalen Familienkonflikten tätig werden.
Am 15. November 2011 betrauten Vertreter der zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium des Inneren und Innenministerkonferenz) den Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein in alleiniger Trägerschaft mit der Funktion einer Zentralen Anlaufstelle in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten sowie mit der Aufgabe der Zentralen Anlaufstelle für Mediation nach Malta-Prinzipien.
Arbeitsfeld I im Deutschen Verein
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