Gerichtliche Zugänge

Sind Sie als getrennt oder in Trennung lebendes Elternpaar im Konflikt bezüglich der elterlichen Sorge, des Umgangs und/oder des Wohnorts des gemeinsamen Kindes? Mit dem Angebot von ZAnK möchten wir Ihnen gerade in hochstrittigen Auseinandersetzungen mit Bezügen in mehr als ein Land aufzeigen, welche Schritte die nächsten sein könnten. Eine Ihrer möglichen Handlungsoptionen ist die gerichtliche Konfliktbeilegung. Was den Weg über das Familiengericht und insbesondere Kindschaftsverfahren mit Auslandsbezug ausmacht, das stellen wir Ihnen nachfolgend in den Grundzügen vor.

Was familiengerichtliche Verfahren ausmacht

Wenn Sie sich für den Gang zum Gericht entscheiden oder der andere Elternteil bereits ein Verfahren vor Gericht eröffnet hat, stellen sich einige Fragen. Viele Eltern finden sich in einer für sie sehr neuen Situation wieder. Tatsächlich sind gleichzeitig viele Aspekte vorhersehbar.

Grund hierfür ist, dass zentrale Verfahrensregeln wie „Fairness“ oder „Gerechtigkeit“ oder auch die Frage der Entscheidungsinstanz gesetzlich geregelt sind. Auch der materielle, also inhaltliche Entscheidungsmaßstab steht vorab fest: Es gilt die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren sind gesetzlich geregelt, lassen sich also grundsätzlich vorab berechnen.

Der Rahmen eines Verfahrens vor dem Familiengericht

Konkret bedeutet dies, dass Sie über die oben genannten Punkte nicht verhandeln, sondern einen klaren Rahmen beim Gericht vorfinden:

Zuständig für die Klärung eines Familienkonflikts ist in Deutschland regelmäßig das Familiengericht. In Sorgerechts- und Umgangskonflikten ist grundsätzlich der Ort maßgeblich, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt, also seinen Lebensmittelpunkt hat. Hat das Kind im (europäischen) Ausland seinen Lebensmittelpunkt, ist das dortige (Familien-)Gericht für das Verfahren zuständig. 

Leben Sie in Deutschland und möchten ein Sorge- oder Umgangsverfahren im Ausland führen, bietet das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte weitere Information und Unterstützung.

Welche Gerichte im Detail für Ihr Anliegen zuständig sind, wenn es einen Auslandsbezug gibt, darüber informiert Sie ebenfalls das Bundesamt für Justiz.

Als Entscheidungsinstanz ist eine Richterin / ein Richter vorgesehen. Damit steht auch die berufliche Qualifikation der Entscheidungsinstanz von Vornherein fest. Bei der Entscheidungsfindung ist die Richterin oder der Richter an die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage gebunden.

Ein familiengerichtliches Verfahren endet also in der Regel mit einer für beide Elternteile verbindlichen Entscheidung durch einen externen Dritten.

Dabei sieht das Verfahrensrecht vor, dass die Richterin / der Richter im Verfahren auf eine gütliche Einigung der Elternteile hinwirken soll. Auch kann das Familiengericht die Tür hin zur „gerichtsinternen“ beziehungsweise „gerichtsnahen“ Mediation öffnen.

Insofern kann das Ergebnis eines familiengerichtlichen Verfahrens auch eine einvernehmliche Lösung der Elternteile sein.

Lernen Sie unterschiedliche Methoden kennen, um Ihren Konflikt außerhalb von Gerichten zu bearbeiten:

Im Bereich des Familienverfahrensrechts gibt es spezielle Verfahrensregeln: In Deutschland ist es zum Beispiel je nach Fallkonstellation erforderlich, dass die Richterin / der Richter einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellt. Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes wirksam zu vertreten. Die Bestellung eines Verfahrensbeistand für ein Kind ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn seine Personensorgeberechtigten, also regelmäßig die Eltern, nicht in der Lage sind, die Interessen des Kindes wirksam zu vertreten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Sorgerecht (teilweise) entzogen wurde. Auch kann dies erforderlich sein, wenn das Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden soll.

In Kindschaftssachen, also zum Beispiel bei Sorgerechts- und Umgangskonflikten, besteht vor dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht kein Anwaltszwang. Allerdings kann es in vielen Fällen hilfreich und unterstützend sein, wenn eine im Familienrecht spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt Sie unterstützt und vertritt. 

Wichtig bei der Auswahl ist, dass Kenntnisse des europäischen und internationalen Familienrechts vorhanden sind. Bei Konflikten mit Auslandsbezug sollten Sie also Erfahrungen in der Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften wie die Brüssel-IIa-Verordnung sowie mit den Haager Übereinkommen voraussetzen.

Da ein anwaltlicher Rat einen hohen Spezialisierungsgrad im internationalen Familienrecht voraussetzt, rechnen Rechtsanwältinnen und -anwälte in diesem Bereich häufig nach vorher vereinbarten Stundensätzen ab. Klären Sie also vorab, zu welchen Honorarbedingungen eine Mandatierung möglich ist.  

Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Nutzen Sie gern auch unser Adressverzeichnis.

Materiell bedürftigen Personen wird vom zuständigen deutschen Familiengericht Verfahrenskostenhilfe gewährt, sofern das Gericht eine „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ feststellt. Ist ein Gericht außerhalb Deutschlands zuständig, unterstützen wir Sie gern bei der Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.

Mehr Informationen

Für nähere Informationen zum familiengerichtlichen Verfahren möchten wir auf die Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verweisen.

Das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte informiert hier über Unterstützungsmöglichkeiten in grenzüberschreitenden Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeiten. Sie finden Informationen zu den Rechtsgrundlagen, Kostenfragen und den Staaten, für die die relevanten internationalen und europäischen Rechtsvorschriften gelten.

Zwischen Wegen der Konfliktbeilegung abwägen

Zur Lösung Ihres Familienkonflikts stehen Ihnen und dem anderen Elternteil grundsätzlich zwei Wege offen:  der eine Weg führt Sie zum Gericht, der andere findet außerhalb der Gerichtssäle statt. Vorstellbar ist es jedoch auch, dass sich die Wege ergänzen.

Den einen richtigen Weg gibt es nicht. Es kommt auf Ihre Gesamtsituation an, welche Richtung für Sie und Ihre Familie passend ist. Daher möchten wir Ihnen die Eigenschaften sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Konfliktbeilegung skizzieren.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und erläutern Ihnen vertieft die Kennzeichen, Chancen und Risiken des gerichtlichen Weges und der einvernehmlichen Streitbeilegung.

Schicken Sie uns hierfür eine Nachricht oder rufen Sie uns während unserer Beratungszeiten an. 

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