Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
beim Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein
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Zank und Streit
ums Kind
Grenzen überwinden
Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen und Jugendämtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände/innen sind in Kindesentführungsverfahren mit Besonderheiten konfrontiert, die es zu beachten gilt. Nur wenn diese Besonderheiten berücksichtigt werden ist es möglich, Eltern von Anfang an richtig und im besten Interesse ihrer Kinder zu beraten und dazu beizutragen, dass ein Konflikt nicht noch weiter und zu Lasten der Kinder eskaliert. Aus diesem Grund werden auf den folgenden Seiten Informationen bereitgestellt, die einen Überblick über Verfahren im internationalen Kontext vermitteln und einen ersten Eindruck vermitteln sollen.
Von einer Kindesentführung spricht man, wenn
Die Erfahrung zeigt, dass Kindesentführungen nicht auf bestimmte Familien begrenzt sind und Staatsangehörigkeiten keine Rolle spielen. Entscheidend ist der sogenannte „gewöhnliche Aufenthalt“ eines Kindes.
sind deshalb gleichermaßen betroffen, wenn sie im Ausland oder in Deutschland leben. Entscheidend ist, dass Eltern ihr Kind in einen anderen Staat bringen, ohne sich zuvor mit dem anderen Elternteil (oder demjenigen, der die sog. elterliche Sorge inne hat, also z.B. dem Jugendamt) darüber verständigt oder eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt zu haben.
Was einen Elternteil zu einem solchen Schritt veranlasst, läßt sich nicht einheitlich sagen. Die Gründe sind vielfältiger Natur: Fehlende Berufsaussichten und fehlende finanzielle Sicherheit im Aufenthaltsstaat; soziale Isolation infolge des Auseinanderbrechens der Partnerschaft; die Sorge, das gemeinsame Kind zu verlieren, weil staatliche Institutionen den ausländischen Elternteil benachteiligen könnten; unterschiedliche kulturelle Ansichten oder ein anderes Rechtsverständnis; das Gefühl, gescheitert zu sein und sein Glück in einem anderen Staat versuchen zu müssen; verletzte Gefühle; Gewalt in der Familie usw.
Dabei gerät das Kind und die Auswirkungen, die dieser Schritt auf es hat, weitgehend aus dem Blick. Manche Eltern sind sich der rechtlichen Folgen, die ihr Verhalten haben kann, nicht bewußt. Sie sind dann völlig überrascht, wenn sie Gerichtspost in ihrem Briefkasten finden.
Am besten ist es, wenn es gar nicht so weit kommt, dass ein Gericht oder die Polizei eingeschaltet werden müssen. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen deshalb auch Hinweise darauf geben, wie Sie sich im Vorfeld einer Entführung verhalten können.
Vorschriften des internationalen Rechts haben großen Einfluß auf das Kindesentführungsverfahren. Angesichts der stetigen Zunahme von Kindesentführungsfällen und vieler Unklarheiten über das Verfahren, erarbeitete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht in den 1980er Jahren das Haager Kindesentführungsübereinkommen, mit dessen Hilfe die schnellstmögliche Rückführung eines Kindes in die Wege geleitet werden kann (siehe dazu im einzelnen auf den folgenden Seiten).
Neben dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gelten für Deutschland die europäische Verordnung „Brüssel IIa“ und das Haager Kinderschutzübereinkommen (siehe gleichfalls die folgenden Seiten).
Ziel dieser Rechtsvorschriften ist es insbesondere, Klarheit darüber zu schaffen, welche Staaten für den Erlass von Entscheidungen zuständig sind, ob und unter welchen Voraussetzungen bereits ergangene Entscheidungen in anderen Staaten anerkannt werden sollen und wie sie durchgesetzt (vollstreckt) werden können.
Da nicht für alle Staaten die gleichen Regelungen gelten, sind Sie eingeladen sich im Einzelfall an uns zu wenden.
Der Internationale Sozialdienst wird regelmäßig mit Fällen befasst, bei denen die Umstände zumindest den Verdacht aufkommen lassen, dass ein Kind Opfer von Kinderhandel geworden ist. Auf dem Symposium sollen die verschiedenen Facetten und Formen von Kinderhandel in Deutschland beleuchtet werden. Die Teilnahme an dem Symposium ist kostenlos.
Kooperationsveranstaltungen ISD / Verband binationaler Familien und Partnerschaften am 29.9. in Frankfurt und 1.10. in Berlin
Fachveranstaltung zum Thema 'Was macht die Polizei bei internationaler Kindesentführung?'
Arbeitsfeld I im Deutschen Verein
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