Leichte Sprache

 Wer wir sind

Wir sind die Zentrale Anlauf-Stelle für 
grenz-überschreitende Kindschafts-Konflikte und Mediation.
Die Abkürzung lautet: ZAnK.
Anlauf-Stelle bedeutet: Beratungs-Stelle.

Drei Personen sitzen an einem Tisch in einer Beratungssituation.

In Kindschafts-Konflikten streiten zumeist die Eltern darüber: 

  • Beim wem das Kind leben soll.
  • Wer von beiden das gemeinsame Kind wie oft sehen kann.
  • Wer Dinge für das Kind entscheiden kann.

Zum Beispiel: Auf welche Schule es gehen soll.
Manchmal leben die Eltern in verschiedenen Ländern.
Manchmal will die Mutter oder der Vater mit dem Kind 
in ein anderes Land ziehen.
Dann ist der Streit grenz-überschreitend.

Karte der Länder Europas.

Mediation bedeutet: 
Wenn man Streit schlichtet, ohne vor Gericht zu gehen.
Dabei hilft eine dritte Person, die zu keinem der Eltern-Teile hält.

ZAnK ist ein Angebot vom Internationalen Sozial-Dienst.
Die Abkürzung lautet: ISD.
Der ISD will:

  • Kinder und ihre Rechte schützen.
  • Familien stärken und verbinden.
Eine vierköpfige Familie mit einem größeren Kind und einem Kleinkind steht zusammen. Alle lächeln.

Der ISD gehört zum 
Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V..
Die Abkürzung lautet: DV.
Mehr über den DV erfahren Sie hier in Leichter Sprache:

www.deutscher-verein.de/leichte-sprache/

ZAnK hilft Familien, deren Streit ums Kind damit zu tun hat,
dass die Eltern in verschiedenen Ländern leben.
Oder ins Ausland umziehen wollen.
ZAnK hilft, einen Weg zu finden, den Streit beizulegen.
Bereits seit 10 Jahren.
Diese Aufgabe wurde uns durch die Bundes-Regierung übertragen.

Abgeordnete im Parlament: Einer der Politiker spricht am Rednerpult.

Wir sind Sozial-Arbeitende und Rechts-Anwältinnen.
Sozial-Arbeitende kümmern sich um andere Menschen.
Zum Beispiel um Familien, die Sorgen haben.
Rechts-Anwältinnen kennen sich gut mit Gesetzen aus.

Eine Anwältin schreibt mit Zettel und Stift, neben ihr ein Gesetzbuch.

Wir sind da für Eltern und Kinder.
Angehörige und Freunde der streitenden Familien
können sich auch an uns wenden.
Ihre Fragen beantworten wir gern.
Wir beraten auch Fach-Personen.

Warum es eine Zentrale Anlauf-Stelle gibt

Streit um das Sorge-Recht oder das Umgangs-Recht 
belastet Eltern und ihre Kinder. 
Sorge-Recht: Das sind das Recht und die Pflicht von Eltern,
ihre Kinder zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.
Es gibt:

  • das alleinige Sorge-Recht von einem Eltern-Teil.
  • das gemeinsame Sorge-Recht von beiden Eltern-Teilen.

Umgangs-Recht: Das ist das Recht von einem Kind, 
seine Eltern regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihnen zu verbringen.
Und das Recht der beiden Eltern-Teile, 
das Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen.
Wenn Sie als Eltern in verschiedenen Ländern leben.
Oder wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen, 
kommen zum Beispiel diese Fragen hinzu:

  • Wie Eltern und Kinder sich regelmäßig weiterhin sehen
    können, auch wenn sie in verschiedenen Ländern leben.
Vater und Kind verabschieden sich winkend von der Mutter. Der Vater hat das Kind an der einen und die Tasche des Kindes in der anderen Hand.
  • Welches Recht Sie beachten müssen. 
    Damit sind die Gesetze der Länder gemeint, 
    in denen die Eltern und ihr Kind leben.
Gesetz-Buch.
  • Was Sie bei Uneinigkeit tun können.
    Zum Beispiel: Wenn Sie nach der Trennung wollen,
    dass Ihr Kind hauptsächlich in einem Land lebt.
    Und der andere Eltern-Teil das aber nicht möchte.
Streit-Schlichtung: Zwei Personen sitzen sich gegenüber, eine dritte Person dazwischen. Sie guckt freundlich und spricht.

ZAnK ist für Sie da, 
um Sie zu diesen Fragen zu beraten und zu informieren.
Und um Ihnen zuzuhören.

Mit uns sprechen, bevor der Streit schlimmer wird

Bei einer schwierigen Trennung befürchten Sie vielleicht, 
dass der andere Eltern-Teil das gemeinsame Kind
mit ins Ausland nimmt.
Obwohl Sie nicht damit einverstanden sind.
Wenn es Ihnen so geht, können Sie mit uns besprechen:

  • Wo Sie Hilfe bekommen.
  • Welche vorbeugenden Schritte Sie unternehmen können.

Mit uns sprechen, wenn ein Kind im Ausland
zurück-behalten wird

Wenn Ihr Kind von einem Eltern-Teil ins Ausland mitgenommen
und nicht zurück-gebracht wurde.
Was geschieht dann?

  • Beide Eltern können sich an uns wenden:
    • der zurück-gelassene Eltern-Teil 
    • der Eltern-Teil, der das Kind ohne die Zustimmung
      vom anderen Eltern-Teil oder vom Gericht mit ins
      Ausland genommen hat.
  • Wir möchten mit Ihnen Lösungen finden, 
    mit der schwierigen Situation umzugehen
  • Wir beraten Sie dazu, was jetzt für Ihr Kind gut ist.
  • Sie erhalten Informationen dazu, was in den Gesetzen steht.
    Und dazu, wie Sie den Streit beilegen können:
    • über gerichtliche Verfahren 
Richterin am Gericht.
  • oder andere Möglichkeiten der Streit-Beilegung.
    Zum Beispiel: Mediation.
    Mediation bedeutet: 
    Wenn man Streit schlichtet, ohne vor Gericht zu gehen.
    Dabei hilft eine dritte Person, die zu keinem der Eltern-Teile
    hält.

Wie wir arbeiten

Bei ZAnK ist es am wichtigsten: Dass es dem Kind gut geht.

Lächelndes Mädchen.

Den Eltern begegnen wir,
ohne uns auf die Seite von einem Eltern-Teil zu stellen. 
Unsere Beratenden:

  • verweisen bei Bedarf an Angebote vor Ort.
  • arbeiten mit Beratungs-Stellen in anderen Ländern
    zusammen. 

ZAnK berät Sie, unabhängig davon: 

  • Welche politischen Einstellungen Sie haben.
    Zum Beispiel: Welche Partei Sie wählen.
  • Woran Sie glauben.
    Zum Beispiel: Welche Religion Sie haben.
  • Wo Sie herkommen
    Zum Beispiel: Wenn Sie aus einem anderen Land kommen.

Sie können uns anrufen oder schreiben

Telefon-Beratung:

Wünschen Sie ein Beratungs-Gespräch?

Wir sind montags bis freitags
telefonisch erreichbar von:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

9 Uhr.

bis

16 Uhr.

Wenn Sie aus Deutschland anrufen, wählen Sie:
030  62  980  403
Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, wählen Sie:
49  30  62  980  403
Sprechen Sie außerhalb dieser Zeiten 
auf unseren Anruf-Beantworter.
Oder nutzen Sie das Kontakt-Formular am Ende der Seite.
Wir rufen Sie zurück oder melden uns auf Wunsch per E-Mail.

Wir beraten:

  • vertraulich
  • auf Wunsch anonym
    Sie müssen uns nicht Ihren Namen nennen.
  • kosten-frei: Sie zahlen nur die üblichen Telefon-Kosten.

Wir sprechen diese Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Französisch. 

Wenn Sie Rat in einer anderen Sprache brauchen, 
finden wir auch dafür einen Weg.

Frau am Telefon, vor ihr Zettel und Stift.

Wir bieten keine Rechts-Beratung.
Wir geben Ihnen nur einen ersten Überblick über die Rechts-Lage.
Wir nennen Ihnen gern Rechts-Anwälte und Rechts-Anwältinnen,
die Sie unterstützen können.
Nutzen Sie dafür auch unser Adress-Verzeichnis.

Wenn Sie befürchten, dass Ihr Kind jeden Moment
gegen Ihren Willen mit ins Ausland genommen wird:
Dann wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Wählen Sie dafür diese Telefon-Nummer: 110.

Polizistin und Polizist.

Sie können sich auch zuerst an uns wenden.
Wir besprechen gemeinsam, wie es jetzt weitergeht.

 Kontakt-Formular: 

Beratungs-Gespräch vereinbaren
Sie können uns eine Nachricht über das Kontakt-Formular senden.
Dann melden wir uns bei Ihnen für eine Beratung zurück.
Telefonisch oder auf Wunsch per E-Mail:
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Sagen Sie uns hier, wie wir helfen können.
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Wenn ich das Formular absende,
bin ich damit einverstanden, 
dass der DV meine Angaben speichert.
Um meine Anfrage zu beantworten. 
Der DV hält sich an die Daten-Schutz-Erklärung.
Darin steht: Wie wir mit Ihren Daten umgehen und diese schützen.
Zum Beispiel: Wenn Sie uns Ihren Namen genannt haben.

Wie diese Seite funktioniert

Mit zank.de möchten wir Sie dazu einladen, 
unsere Beratung zu nutzen.
Die Internet-Seite bietet Ihnen viele Informationen. 

Unter dem Punkt Hilfe bei erfahren Sie mehr,
wenn Sie diese Anliegen haben:

  • Ich möchte mehr zur elterlichen Sorge erfahren.
  • Ich möchte mein Kind regelmäßig sehen,
    auch wenn wir nicht im selben Land leben.
  • Ich möchte mit unserem Kind in ein anderes Land umziehen.
    Oder bin schon umgezogen.
    Habe ich an alles gedacht?
Umzug: Zwei Personen heben ein Möbelstück in einen Transporter.
  • Ich habe Angst, dass der andere Eltern-Teil mein Kind 
    gegen meinen Willen ins Ausland bringt.
    Oder mein Kind dort zurück-behält.
  • Der andere Eltern-Teil behält mein Kind
    im Ausland zurück. 
    Was kann ich unternehmen?

Weitere Information und Links zu anderen Beratungs-Stellen
finden Sie unter:

  • Materialien und Adressen.
    Dort können Sie auch suchen nach: 
    Ansprech-Partnern und Hilfs-Angeboten.
  • Wer wir sind und was wir tun, erfahren Sie hier:
    Über uns.
  • Für junge Menschen gibt es die ZAnK-Jugend-Seite.
  • Für Kinder unter 12 Jahren gibt es die Kinder-Seite.
    Auch um sie mit Kindern gemeinsam anzuschauen.

Wenn Sie auf das ZAnK-Logo links oben klicken, 
gelangen Sie zurück auf die Start-Seite.

ZAnK-Logo
Zeichen für Leichte Sprache.

Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch

Test-Leser und Test-Leserin:
Jan Berger und Elke Gallian von der Lebenshilfe Heidelberg e.V. 

Reinhild Kissing und Stefan Albers haben die Bilder gemalt.
Bild-Nachweis (gezählt von oben nach unten):
1, 2, 4, 7, 9, 11, 12, 13, 14, 15: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Stefan Albers (Atelier Fleetinsel), 2013.
3, 5, 6, 8, 10: © Reinhild Kassing.