Internationales Sorgerecht
Bezüge einer Familie in mehr als ein Land können zu Verunsicherungen rund um das Sorgerecht führen. Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht? Liegt das alleinige Sorgerecht bei einem der Elternteile (oder einem Vormund)? Und ist die elterliche Sorge eigentlich überall gleich geregelt? Tatsächlich unterscheiden sich die Regelungen in vielen Ländern. Finden Sie nachfolgend Hinweise, wie sie im Einzelnen ausgestaltet sein können und wie Sie bei einem Sorgerechtsstreit Hilfe bekommen.
Wer zum Sorgerecht berät
Bei Fragen zum Sorgerecht in Deutschland oder einem Sorgerechtsstreit steht Ihnen Ihr örtliches Jugendamt beratend zur Seite. Auch gemeinnützige oder kirchliche Beratungsstellen sind oft gute Ansprechpartner.
Informationen zum Sorgerecht in einem bestimmten anderen Land erhalten Sie von den dortigen Behörden, vom Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte oder von der zuständigen Auslandsvertretung.
Wenn es im Besonderen darum geht, was Ihre familiären Bezüge in mehr als ein Land für Ihr Sorgerecht bedeuten, dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Wir unterstützen dabei, Klarheit zu bekommen und unterstützen bei einem Sorgerechtsstreit mit Auslandsbezug durch Orientierung und Information.
Sorgerecht in Deutschland
Im deutschen Familienrecht ist das Sorgerecht anders geregelt, je nachdem, ob Sie verheiratet sind oder nicht.
Wann haben oder erwerben Sie als Eltern in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht? Sind Sie miteinander verheiratet, haben Sie in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Alle wichtigen Angelegenheiten werden gemeinsam entschieden. Das bleibt auch so nach einer Trennung oder Scheidung. Es ändert sich nur, wenn ein Elternteil dies beim Familiengericht beantragt und es gute Gründe für eine andere Regelung gibt. Wenn Sie als Eltern an verschiedenen Orten leben, wird das in der Regel nicht als Grund gesehen, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist es rechtlich so, dass anfangs ausschließlich die Mutter das Sorgerecht hat, bis man dies als Eltern gemeinsam durch eine sogenannte Sorgeerklärung ändert. Die Erklärung kann beim Jugendamt schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Sind sich die (werdenden) Eltern nicht einig, gibt es also Streit um das Sorgerecht, kann das gemeinsame Sorgerecht durch den Vater vor einem Familiengericht beantragt werden. Vorausgesetzt die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge steht seitens des Gerichts nicht dem Kindeswohl entgegen, wird der Antrag – teils in einem vereinfachten Verfahren – bewilligt.
Was aber, wenn ein Sorgerechtsstreit tief greift und es nach einer Trennung nicht gelingt, sich gut über Entscheidungen, die das gemeinsame Kind betreffen, zu verständigen? Dann kann ein Familiengericht bestimmen, dass die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen wird. Daraufhin bekommt das Umgangsrecht besondere Bedeutung. Denn selbst wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge hat, hat ein Kind das Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil. Hier finden Sie mehr Informationen zum Recht auf Umgang.
Das Sorgerecht inne zu haben, bedeutet für Sie als Elternteil die Pflicht und das Recht, sich um ihr minderjähriges Kind zu kümmern. Das Sorgerecht umfasst dabei unter anderem:
- die Wahl des Namens,
- die Auswahl und Anmeldung einer Kindertagesstätte oder Schule,
- Entscheidungen rund um die Erziehung und Religion,
- medizinische Behandlungen
- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das deutsche Recht ermöglicht es, das Sorgerecht aufzuteilen. Das heißt, ein Familiengericht kann einem Elternteil Entscheidungen in einer konkreten Angelegenheit allein übertragen. So ist es beispielsweise möglich, dass selbst bei gemeinsamem Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein der Mutter oder allein dem Vater, oder auch einem Vormund, übertragen wird. Über den Wohnort des Kindes kann in diesem Ausnahmefall ohne Zustimmung des anderen Elternteils alleine entschieden werden.
Das deutsche Konzept von Sorgerecht ist nicht einfach übertragbar – rechtlich und kulturell gibt es weltweit große Unterschiede zwischen den Ländern. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Sorgerecht im Ausland
Die Unterschiede im Sorgerecht verschiedener Länder betreffen die Bezeichnung (teils heißt es zum Beispiel „Elterliche Verantwortung“) und den Umfang der Rechte, die sich daraus ergeben (was darf ein Elternteil alleine entscheiden). Um die Rechtslage zu kennen und einem möglichen Sorgerechtsstreit vorzubeugen, lohnt es sich daher zum Beispiel bei einem Umzug als Familie in ein anderes Land in der Regel immer, früh Informations- und Beratungsangebote wahrzunehmen.
In vielen Ländern ist es anders als in Deutschland nicht entscheidend, ob Eltern miteinander verheiratet sind oder waren: dort besteht von Gesetzes wegen auch bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, grundsätzlich eine gemeinsame elterliche Sorge (oft „elterliche Verantwortung“ genannt).
Die gesetzlichen Sorgerechtsregelungen sind weltweit sehr unterschiedlich. Ob und welche Pflichten und Rechte ein Elternteil hat, kann daher häufig nur im Einzelfall, aber auf jeden Fall nur länderspezifisch, bestimmt werden.
Häufige Unterschiede betreffen den Umfang der Rechte, die mit der elterlichen Verantwortung einhergehen:
- Lebt ein Kind zum Beispiel entweder mit der Mutter oder dem Vater allein, darf dieses hauptbetreuende Elternteil – selbst bei alleinigem Sorgerecht – in vielen Ländern nur Fragen des täglichen Lebens alleine regeln. Jede grundlegende Entscheidung, wie ein Umzug mit dem Kind ins Ausland, bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils. Das trifft auch dann zu, wenn dieser nicht mit dem Kind zusammenlebt, nicht das Aufenthaltsbestimmungs- oder das Sorgerecht hat. In einigen Ländern gilt dies zudem sogar für kurze Ferienreisen.
- In vielen arabischen Rechtsordnungen umfasst das Sorgerecht die tatsächliche Betreuung eines Kindes (hadana), nicht jedoch die rechtliche Vertretung oder Vormundschaft (wilaya). Erstere hat in der Regel die Mutter (oder eine weibliche Verwandte), letztere der Vater (oder ein männlicher Verwandter) inne. Der Vormund beaufsichtigt die Versorgung und bestimmt damit auch den Aufenthalt des Kindes.
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge hat keiner der beiden Elternteile das Recht, den Wohnsitz des Kindes ohne Einverständnis des anderen zu bestimmen. In vielen Ländern gilt dies sogar unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat.
Welche Regelung gilt bei einem Sorgerechtsstreit?
Die Frage, welche länderspezifischen Regelungen zur elterlichen Sorge auf Sie und Ihre Familie zutreffen, stellt sich insbesondere, wenn Ihr Kind im Laufe seines Lebens in mehr als einem Land lebt und Uneinigkeit in Bezug auf die (Aufteilung der) elterliche(n) Verantwortung besteht.
Was zählt, ist zunächst der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Welche Regelung zum Sorgerecht gilt, hängt konkret davon ab, in welchem Land Ihr Kind aktuell seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das heißt, hat Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, so gilt – unabhängig vom Wohnsitz der Eltern oder der Staatsbürgerschaft des Kindes – das deutsche Sorgerecht. Andersherum gelten beispielsweise spanische Regelungen zur elterlichen Verantwortung, wenn Ihr Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft für gewöhnlich in Spanien lebt.
Jedoch gibt es durch das Haager Kinderschutzübereinkommen in diesem Zusammenhang eine Besonderheit: Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts, das heißt einem Umzug in ein anderes Land, können neue Elternrechte erworben werden, wenn sie dort gesetzlich vorgesehen sind. Einmal erworbene Rechte aber können nicht verloren gehen. Sie werden wie in einem Rucksack mitgenommen.
Bei der Klärung von Sorgerechtsfragen ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes anzuwenden, gleichzeitig sind etwaige „mitgebrachte“ Elternrechte zu berücksichtigen. Diese gelten fort.
Ein Beispiel: Sie ziehen als unverheiratetes Elternpaar mit Ihrem Kind auf Dauer aus Deutschland in ein anderes Land. In diesem Land wird die gemeinsame elterliche Sorge auch für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern vorgesehen. Damit erwirbt der Vater, auch ohne vorherige einvernehmliche Sorgeerklärung, das Mitsorgerecht.
Das heißt erstens, durch den neuen Lebensmittelpunkt Ihres Kindes und die dort geltenden Gesetze hat sich die anfängliche Sorgerechtsregelung geändert. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Wunsch eines Elternteils bestehen, mit dem Kind erneut international umzuziehen, dann ginge das nur, wenn sich beide Eltern darüber einig sind.
Es heißt aber zweitens auch, sollten Sie als Familie gemeinsam irgendwann zurück nach Deutschland ziehen, dann gilt dort weiterhin das im Ausland kraft der dortigen Gesetzgebung erworbene gemeinsame Sorgerecht.
Wird eine vorliegende Gerichtsentscheidung im Ausland anerkannt?
Manchmal muss ein Sorgerechtsstreit gerichtlich geklärt werden. Im Anschluss kann es, wenn es einen Auslandsbezug gibt, von Bedeutung sein, inwieweit eine Entscheidung des Familiengerichts eines Landes in einem anderen Land anerkannt wird.
Sie sind unsicher, ob Sie sich auf eine einmal gefällte Gerichtsentscheidung auch über Landesgrenzen hinweg verlassen können? Nicht selten ist es tatsächlich schwierig, das Ob und Wie zu klären und vorherzusehen.
Entscheidungen ausländischer Gerichte können zwar weltweit anerkannt werden, doch meist sind dafür eigene Verfahren notwendig.
Etwas leichter ist die Klärung innerhalb der Europäischen Union (EU) und beim Bestehen entsprechender Übereinkommen.
Durch europäische und internationale Regelungen wurden die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Familiengerichtsentscheidungen zumindest zwischen den jeweiligen Mitglieds-/Vertragsstaaten vereinfacht. Erfahren Sie mehr zu den internationalen rechtlichen Grundlagen.
Obwohl Entscheidungen der Familiengerichte eines EU- oder Haager Vertragsstaates in allen anderen kraft Gesetzes gelten (Ausnahme: Dänemark), wird jede Stelle, der diese vorgelegt werden, aufs Neue im Einzelfall prüfen (müssen), ob es Gründe zur Verweigerung der Anerkennung gibt. Die Anerkennung über einzelne Stellen hinaus wird durch eine gerichtliche Feststellung bindend. Diese ist beim zuständigen Gericht des Landes, in dem eine Entscheidung anerkannt werden soll, zu beantragen. Dabei können die Zentralen Behörden behilflich sein.
Nutzen Sie unser Adressverzeichnis, um bei einem Sorgerechtsstreit, in dem bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, zwecks Anerkennung oder Vollstreckung die richtigen Ansprechpartner zu finden.