Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
beim Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein
Für weitere Informationen: +49 (0)30/62 980 403
Zank und Streit
ums Kind
Grenzen überwinden
Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
Kindeswohlorientiert. Neutral. Kostenfrei.
Auch für die betroffenen Kinder ist der Konflikt mit erheblichen Belastungen verbunden. Damit Kinder nicht zu Objekten in der elterlichen Auseinandersetzung werden, ist es notwendig, die Rechte und Interessen des Kindes in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern. Damit dies gelingt, bemühen wir uns in der Beratung um eine Deeskalation des Konfliktes.
Kinder wollen in der Regel auch Kontakt zu beiden Eltern haben. Dies gelingt nicht immer. Verlustängste und Loyalitätskonflikte können Kinder auf Jahre hinaus und bis in das Erwachsenenalter hinein belasten. Bemühungen um Kontakt mit beiden Eltern und eine Deeskalation des Konfliktes sind deshalb fester Bestandteil der Beratung. Zentraler Bezugspunkt unserer Beratung ist das Wohl des Kindes.
Wir sind weder der Vertreter eines Elternteils noch der verlängerte Arm von Behörden und Gerichten. Wir übernehmen nicht die Funktion eines Rechtsanwaltes und werden uns deshalb auch nicht zum Anwalt einer Seite machen. Wir verurteilen niemanden für das, was er /sie getan hat oder tun möchte. Wir sind neutral und beraten in dieser Funktion – wir informieren und zeigen Handlungswege auf.
Für die telephonische Beratung, sei sie einmalig oder mehrmals, nehmen wir kein Honorar. Es fallen lediglich Ihre Telephongebühren an.
Anders ist es, wenn wir als Internationaler Sozialdienst beauftragt werden, Kontakte ins Ausland aufzunehmen und – im Rahmen eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens - Informationen einholen oder übermitteln sollen. Für diesen Fall verweisen wir auf unsere Website und die darauf enthaltenen Hinweise zur Zusammenarbeit und unsere Kostenregelung, der Sie Einzelheiten entnehmen können: www.iss-ger.de
Anmeldungen sind noch bis zum 22.12.2015 möglich.
"Forschung und Praxis im Gespräch"
"Kinderschutz und Familienkonflikte mit Auslandsbezug und die Haager Übereinkommen"
Arbeitsfeld I im Deutschen Verein
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