Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
beim Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein
Für weitere Informationen: +49 (0)30/62 980 403
Zank und Streit
ums Kind
Grenzen überwinden
Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
Ein Kind ist
nicht nach Hause zurückgekehrt, befindet sich jetzt in einem anderen Staat und die elterliche Sorge steht entweder
Nachfolgend ein Überblick über die ersten Möglichkeiten, die in solchen Akutsituationen bestehen.
Es kann ...
... bei der Polizei unter 110 oder bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstattet werden, damit die Polizei Fahndungsmaßnahmen ergreifen kann.
Hilfreich ist es, wenn Sie folgende Informationen haben:
... die Organisation „Vermisste Kinder“ kontaktiert werden, die eventuell öffentlichkeitswirksam die Suche nach dem Kind initiieren kann. Tel. 116 000
... unter bestimmten Umständen die Ausschreibung einer Grenzfahndung für das Hoheitsgebiet der sog. Schengen-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) beantragt werden.
Der Antrag auf Grenzsperre kann beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht), d.h. bei dem Gericht eingereicht werden, an dem der Wohnsitz besteht, und das dann die Grenzsperre veranlasst.
Anschrift:
Bundespolizeipräsidium
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Das Bundespolizeipräsidium kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils und des Kindes im Schengen-Informationssystem (SIS) veranlassen, so dass Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Auch der ISD hat einen Beitrag unter dem Titel "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: die Neuregelungen im SGB VIII“ verfasst.
Grenzüberschreitende Verfahren in Fragen der elterlichen Verantwortung sollten weiter vereinfacht und gestrafft werden.
Rechtliche Situation für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland
"Ich habe meine Töchter entführt" - Im Interview erläutert die Leiterin des ISD die Arbeit des Internationalen Sozialdienstes als Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und gibt erste Informationen zum Thema Kindesentführung und Mediation.
"Nie im Leben hätte ich sie zurückgegeben!" - Im Gespräch erläutert die Leiterin des ISD die Besonderheiten von Kindesentführungsfällen und die Lösungsmöglichkeiten, z.B. Mediation. Zudem weist sie auf das Erfordernis hin, Fragen von Sorgerecht und Umgangsrecht vor einem Umzug in ein anderes Land zu regeln.
Volksstimme: Artikel vom 30.05.2012: "Wenn ein Elternteil ...
Arbeitsfeld I im Deutschen Verein
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