Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
beim Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein
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Zank und Streit
ums Kind
Grenzen überwinden
Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.zank.de.
Die Erklärung basiert auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Website ist nicht vereinbar mit den Anforderungen des BGG und der BITV 2.0.
Sie wird derzeit überarbeitet und in Kürze relauncht.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2020 überprüft.
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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstraße 17/18
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Telefon: 030 62980-0
Telefax: 030 62980-150
Falls Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren.
Die Schlichtungs¬stelle erreichen Sie unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundes-regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Anmeldungen sind noch bis zum 22.12.2015 möglich.
"Forschung und Praxis im Gespräch"
"Kinderschutz und Familienkonflikte mit Auslandsbezug und die Haager Übereinkommen"
Arbeitsfeld I im Deutschen Verein
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